Ab
dem 12. Dezember entfallen die Passkontrollen – die Schweiz tritt dem
Schengener Abkommen bei.
Im
Moment ist nicht viel los beim Zoll am Romanshorner Platz. Nur wenige Menschen
kommen stündlich mit der Fähre von Romanshorn in Friedrichshafen an. Mussten
die Zöllner im Sommer an manchen Tagen von hunderten Personen die Pässe
kontrollieren, herrscht nun eine ruhige Atmosphäre.
Ab
dem 12. Dezember könnten die Passkontrollen am Romanshorner Platz sogar endgültig
wegfallen. Die offizielle Entscheidung der europäischen Justiz- und
Innenminister steht zwar noch aus, aber an diesem Tag soll die Schweiz endgültig
dem Schengener Abkommen beitreten. Damit verzichten die Eidgenossen zukünftig
auf generelle Kontrollen im Personenverkehr. Hagen Kohlmann, Pressesprecher des
Hauptzollamtes Ulm, das auch für Friedrichshafen zuständig ist, erklärt:
„Die alleinigen Passkontrollen werden künftig wegfallen.“ Wer also aus der
Schweiz kommt oder in die Schweiz reisen will, muss seinen Personalausweis künftig
nicht mehr unaufgefordert vorzeigen.
Da die Schweiz aber kein
Mitglied der Europäischen Union ist, werden die Zöllner auch weiterhin zu
verzollende Waren kontrollieren. Hagen Kohlmann erläutert: „Für die
Zollbeamten ändert sich im Grunde nichts. Wenn sie bisher etwa 20 Personen
kontrollierten, wurden 15 auf zollrechtliche Waren überprüft und fünf
passrechtlich kontrolliert. Diese Passkontrolle fällt nun weg.“ Die Beamten
haben weiterhin das Recht, Pässe zu überprüfen: „Wer aufgefordert wird,
muss auch weiterhin seinen Ausweis vorzeigen.“
Dass in Friedrichshafen Zollbeamte Ausweise kontrollieren, ist eine kleine
Besonderheit. Normalerweise gehören solche Aufgaben nicht zur Zuständigkeit
der Zollbehörden, sondern werden von der Bundespolizei erledigt. Diese hat aber
die Passkontrollen an der Fähre und im Bereich des Flughafens Friedrichshafen
den Zöllnern übertragen. In der Schweiz gibt es hingegen nur eine Behörde,
die sich um die Waren- und Personenkontrolle kümmert. Dort fallen diese
Aufgaben der Grenzwacht zu.
Bei
der Einreise nach Deutschland sollten Reisende weiterhin die Reisefreigrenzen
beachten, innerhalb derer mitgeführte Waren abgabenfrei sind. Ab 1. Dezember
gilt für eingeführte Waren im Straßenverkehr – dazu zählt auch die Fähre
in Friedrichshafen – eine Freigrenze von 300 Euro. Im Flug- und Seeverkehr
wurden die Freigrenzen auf 430 Euro erhöht. Für Reisende unter 15 Jahren
bleibt es bei der Freigrenze von 175 Euro. Für Arbeitnehmer, die zum
Arbeitsplatz in die Schweiz pendeln, gelten weiterhin eingeschränkte
Freimengen.
Entgegen
ursprünglichen Plänen wird Lichtenstein nicht gleichzeitig mit der Schweiz dem
Schengen-Raum beitreten.
(Südkurier v.
26.11.08)