Anträge für
die Gutscheine gibt es im Rathaus
Sie
leisten eine wertvolle und wichtige Aufgabe, indem sie andere Menschen pflegen
und betreuen. Dadurch müssen pflegende Menschen im Alltag oft auf einiges
verzichten. Die Stadt möchte diesen Menschen für das Engagement mit einem
Gutschein für eine individuelle Fahrt mit den Schiffen der Bodenseeflotte
danken.
Gutschein
statt Muscheltag
Seit
18 Jahren bedankt sich die Stadt Friedrichshafen bei den Menschen, die einen
anderen Menschen pflegen und betreuen mit dem „Muscheltag“. An diesem Tag
wurden bisher die pflegenden Angehörigen eingeladen, gemeinsam bei Kaffee und
Kuchen einen entspannten Nachmittag zu erleben. Zum ersten Mal in diesem Jahr
weicht die Stadt nun von dieser Tradition ab und beschenkt die Pflegenden mit
einem individuellen Gutschein für eine Fahrt auf dem Bodensee.
„Viele Pflegende haben den Wunsch geäußert, einen individuellen Wohnfühltag gestalten zu wollen“, sagt Wilma Heiliger, Seniorenbeauftragte bei der Stadt Friedrichshafen. Sie wollen, so Heiliger weiter, unabhängig vom Termin und vom Programm ihren Tag selbst gestalten und für wenige Stunden nicht an den Pflegealltag denken. Diesem Wunsch will die Stadt nun nachgekommen. „Wir haben uns überlegt, wo pflegende Angehörige am Besten abschalten können“, sagt Heiliger. Deshalb habe man sich entschlossen, den Pflegenden einen Gutschein für einen Ausflug auf dem Bodensee zu schenken. „Viele Pflegende, vor allem jüngere, konnten oft zum Muscheltag nicht kommen, weil sie andere Termine hatten“, sagt die Seniorenbeauftragte. Diese können nun ihren individuellen Gutschein für die Schifffahrt im Rathaus abholen und selbst entscheiden, wann sie die Fahrt machen. „Ich möchte alle Pflegenden ermuntern, den Gutschein im Rathaus abzuholen“, so Heiliger.
Pflegegeldbescheid vorlegen
Pflegende, die diesen Gutschein nutzen möchten, können die sich direkt an Wilma Heiliger wenden. Eine entsprechende Anmeldung gibt es im Rathaus am Adenauerplatz oder in den Ortsverwaltungen. Heiliger ist täglich vormittags von 9 Uhr bis 11.30 Uhr im Rathaus, erreichbar.
Um den Gutschein zu erhalten, ist es erforderlich, eine Kopie des Pflegegeldbescheides vorzulegen.
(Schwäbische Zeitung v. 19.07.12)