Wer kümmert sich um die
Sandbänke vor Langenargen?
Das Problem: Wegen mehrerer Sandbänke, die
sich zwischen 80 und 100 Meter vor der Landestelle befinden, konnten die
Kursschiffe der Weißen Flotte im Frühjahr 2011 an 34 Tagen nicht in
Langenargen anlegen.
Um die Zuständigkeit zu klären, hatte sich
die Gemeinde nach Rücksprache mit den Bodensee-Schiffsbetrieben (BSB) und dem
Landratsamt Bodenseekreis im Dezember an das Land Baden-Württemberg als Träger
der Unterhaltungslast für den Bodensee gewandt.
Vergangene Woche antwortete das Regierungspräsidium
in Tübingen per E-Mail und teilte mit, dass sich das Land nicht in der
Verantwortung sehe.
Die Begründung: Der Schiffsverkehr am
Bodensee in ufernahen Bereichen beziehungsweise Flachwasserzonen finde faktisch
nur in den Zufahrten zu Häfen und Schiffsanlegestellen statt, weshalb deren
Eigentümer für die Gewässerunterhaltung zuständig seien. Bürgermeister Müller
zufolge bestätigt das Landratsamt diese Auffassung.
Nun gehört die Landestelle zwar Langenargen,
die seeseitigen Dalben, an denen die Kursschiffe festmachen, sind jedoch
Eigentum der BSB. Soll heißen: Die Zuständigkeit ist immer noch nicht
eindeutig.
Bereits im August 2006 hatte die Gemeinde eine
kleine Sandbank im Bereich Anlegestelle/Hafen abtragen lassen. Die Kosten in Höhe
von etwa 1200 Euro übernahmen damals je zu Hälfte die Gemeinde und die
Schiffsbetriebe. Wer im aktuellen Fall in der Pflicht ist, will der Bürgermeister
jetzt mit den BSB klären.
(Tanja Poimer/Schwäbische Zeitung v. 26.01.12)