Abriss der
Bodan-Werft in Kressbronn beschlossen
Die pleitegegangene
Bodan-Werft am Bodensee schließt nächste Woche - und soll nach dem Willen des
Gemeinderates komplett abgerissen werden. Zunächst wird aber geprüft, ob das
mit dem Denkmal- und dem Naturschutz vereinbar ist.
Dies sagte Manfred Ammann,
Leiter des Bauamtes in Kressbronn (Bodenseekreis), am Freitag der
Nachrichtenagentur dpa. Am Donnerstagabend hatte der Gemeinderat einstimmig den
Abriss aller Gebäude der Traditionswerft beschlossen.
Für die fast 100 Jahre alte Werft war im März Insolvenz angemeldet worden.
Derzeit wird ein Sozialplan abgewickelt, für den 1,86 Millionen Euro zur Verfügung
stehen. 60 Mitarbeiter verlieren ihre Jobs.
Nach Angaben des Insolvenzverwalters Thilo Streck aus Hamburg werden derzeit
noch «Restarbeiten» ausgeführt. Am 15. Juli wird der Betrieb endgültig
geschlossen. Im Herbst soll der Maschinenpark versteigert werden.
Älteste Bodensee-Werft
Die älteste Bodensee-Werft wurde 1919 gegründet. Sie hat viele Bodenseeschiffe
gebaut, darunter die «Sonnenkönigin»,
die «München» und den Katamaran
«Fridolin». 35 große Schiffe für den Bodensee und den Zürichsee wurden
in Kressbronn gefertigt. Die Bodan-Werft war die erste industrielle Werft am
Bodensee.
Angeblich beträgt der Schuldenstand 13 Millionen Euro. Die Pleite hatte bei der
Gewerkschaft IG Metall große Wut hervorgerufen. Der Untergang der Bodan-Werft
sei unnötig.
Ein Vorwurf lautet, der Geschäftsführer der Werft habe die wertvollen Grundstücke
am Bodenseeufer in eine Immobiliengesellschaft eingebracht, an der er selbst
beteiligt ist. Auf dem Gelände soll ein Jachthafen entstehen.
«Wenn die Werft zum Kulturdenkmal gemacht wird, ist der Wert null», sagte
Ammann. Andernfalls könne ein durchschnittlicher Quadratmeterpreis von 600 Euro
angesetzt werden. Bei 50'000 Quadratmetern seien das 30 Millionen Euro allein an
Grundstückswert.
(St. Galler Tagblatt v. 08.07.11)
Klar:
Abbruchantrag bekommt vom Rat grünes Licht
DaS
Immobilien Gmbh/Co.KG will die denkmalrechtliche Situation auf dem Bodan-Gelände
klären
Denn neben den Aspekten der allgemeinen
Gestaltung des Bodan-Geländes, des Naturschutzes und der Verkehrssituation ist
bislang die denkmalrechtliche Situation kaum beachtet worden. Dies könnte
jedoch zu einem wirklichen Problem werden, wie aus verschiedenen Kreisen
innerhalb der Gemeinde zu vernehmen ist. „Die Antragsteller wollen den
rechtlichen Stand möglichst frühzeitig geklärt wissen und das Ergebnis in das
Bebauungsverfahren einbringen“, erklärte Bürgermeister Edwin Weiß am
Mittwochabend.
Ein Teil der TA-Mitglieder zeigte sich zunächst
verunsichert, weshalb die Angelegenheit nicht im Gemeinderat auf die
Tagesordnung komme – und ob die denkmalrechtliche Situation, ähnlich wie der
Naturschutz, nicht auch im Verfahren selbst ohnehin geklärt würde, wie Marion
Dorner (SPD) wissen wollte. Bürgermeister Weiß bestätigte, dass dies der Fall
sein werde – zumal es derzeit nach einem normalen Verfahren und nicht, wie
bislang aus Zeitgründen in Erwägung gezogen, nach einem beschleunigten
Verfahren aussehe. „Doch der Antragsteller will frühestmögliche Klarheit,
was unter Umständen denkmalgeschützt ist und was nicht.“
Deshalb schlage die Gemeinde vor, die
Abbruchmaßnahme in einem schnelleren Verfahren (Kenntnisgabeverfahren) zu befürworten.
Während einige Räte erneut einen Zeitdruck befürchteten, machte Christoph
Metzler vom Baurechtsamt in Oberdorf deutlich: „Ihnen kann mit diesem
Kenntnisgabeverfahren nichts passieren, denn es stehen öffentlich-rechtliche
Belange dagegen, so dass der Architekt nicht innerhalb von vier Wochen loslegen
kann.“ Es müssten ebenso die entsprechenden Bedingungen erfüllt und sämtliche
Unterlagen eingereicht werden, auch wenn es ein schnelleres Verfahren sei. Es
gehe hier vor allem um die Klärung der denkmalrechtlichen Situation.
Empfehlung des Landratsamts
Das sei ein ganz normaler Antrag, den der
Antragsteller nur auf Empfehlung des Landratsamtes gestellt habe, bekräftigte
auch Edwin Weiß. Und Stefan Fehringer fasste abschließend zusammen: „Das ist
doch klar – wir wollen doch wie der Antragsteller Klarheit für die Zukunft
haben. Sonst fangen wir in ein paar Monaten wieder von ganz vorn an“. Schließlich
stimmte der TA einstimmig dem Abbruchantrag zu.
(Britta Baier/Schwäbische Zeitung v. 08.07.11)