Abriss der Bodan-Werft in Kressbronn beschlossen

Die pleitegegangene Bodan-Werft am Bodensee schließt nächste Woche - und soll nach dem Willen des Gemeinderates komplett abgerissen werden. Zunächst wird aber geprüft, ob das mit dem Denkmal- und dem Naturschutz vereinbar ist.

Dies sagte Manfred Ammann, Leiter des Bauamtes in Kressbronn (Bodenseekreis), am Freitag der Nachrichtenagentur dpa. Am Donnerstagabend hatte der Gemeinderat einstimmig den Abriss aller Gebäude der Traditionswerft beschlossen.

Für die fast 100 Jahre alte Werft war im März Insolvenz angemeldet worden. Derzeit wird ein Sozialplan abgewickelt, für den 1,86 Millionen Euro zur Verfügung stehen. 60 Mitarbeiter verlieren ihre Jobs.

Nach Angaben des Insolvenzverwalters Thilo Streck aus Hamburg werden derzeit noch «Restarbeiten» ausgeführt. Am 15. Juli wird der Betrieb endgültig geschlossen. Im Herbst soll der Maschinenpark versteigert werden.

Älteste Bodensee-Werft

Die älteste Bodensee-Werft wurde 1919 gegründet. Sie hat viele Bodenseeschiffe gebaut, darunter die «Sonnenkönigin», die «München» und den Katamaran «Fridolin». 35 große Schiffe für den Bodensee und den Zürichsee wurden in Kressbronn gefertigt. Die Bodan-Werft war die erste industrielle Werft am Bodensee.
Angeblich beträgt der Schuldenstand 13 Millionen Euro. Die Pleite hatte bei der Gewerkschaft IG Metall große Wut hervorgerufen. Der Untergang der Bodan-Werft sei unnötig.

Ein Vorwurf lautet, der Geschäftsführer der Werft habe die wertvollen Grundstücke am Bodenseeufer in eine Immobiliengesellschaft eingebracht, an der er selbst beteiligt ist. Auf dem Gelände soll ein Jachthafen entstehen.

«Wenn die Werft zum Kulturdenkmal gemacht wird, ist der Wert null», sagte Ammann. Andernfalls könne ein durchschnittlicher Quadratmeterpreis von 600 Euro angesetzt werden. Bei 50'000 Quadratmetern seien das 30 Millionen Euro allein an Grundstückswert.

(St. Galler Tagblatt v. 08.07.11)

 

Klar: Abbruchantrag bekommt vom Rat grünes Licht

DaS Immobilien Gmbh/Co.KG will die denkmalrechtliche Situation auf dem Bodan-Gelände klären

Es ist nur ein kleiner Punkt auf der Tagesordnung des Technischen Ausschusses gewesen, doch er ist durchaus von besonderer Bedeutung: Die DaS Immobilien Gmbh/Co.KG beantragt den Abbruch aller Gebäude auf dem Gelände der Bodan-Werft und will damit die denkmalrechtliche Situation möglichst frühzeitig klären.

Denn neben den Aspekten der allgemeinen Gestaltung des Bodan-Geländes, des Naturschutzes und der Verkehrssituation ist bislang die denkmalrechtliche Situation kaum beachtet worden. Dies könnte jedoch zu einem wirklichen Problem werden, wie aus verschiedenen Kreisen innerhalb der Gemeinde zu vernehmen ist. „Die Antragsteller wollen den rechtlichen Stand möglichst frühzeitig geklärt wissen und das Ergebnis in das Bebauungsverfahren einbringen“, erklärte Bürgermeister Edwin Weiß am Mittwochabend.

Ein Teil der TA-Mitglieder zeigte sich zunächst verunsichert, weshalb die Angelegenheit nicht im Gemeinderat auf die Tagesordnung komme – und ob die denkmalrechtliche Situation, ähnlich wie der Naturschutz, nicht auch im Verfahren selbst ohnehin geklärt würde, wie Marion Dorner (SPD) wissen wollte. Bürgermeister Weiß bestätigte, dass dies der Fall sein werde – zumal es derzeit nach einem normalen Verfahren und nicht, wie bislang aus Zeitgründen in Erwägung gezogen, nach einem beschleunigten Verfahren aussehe. „Doch der Antragsteller will frühestmögliche Klarheit, was unter Umständen denkmalgeschützt ist und was nicht.“

Deshalb schlage die Gemeinde vor, die Abbruchmaßnahme in einem schnelleren Verfahren (Kenntnisgabeverfahren) zu befürworten. Während einige Räte erneut einen Zeitdruck befürchteten, machte Christoph Metzler vom Baurechtsamt in Oberdorf deutlich: „Ihnen kann mit diesem Kenntnisgabeverfahren nichts passieren, denn es stehen öffentlich-rechtliche Belange dagegen, so dass der Architekt nicht innerhalb von vier Wochen loslegen kann.“ Es müssten ebenso die entsprechenden Bedingungen erfüllt und sämtliche Unterlagen eingereicht werden, auch wenn es ein schnelleres Verfahren sei. Es gehe hier vor allem um die Klärung der denkmalrechtlichen Situation.

Empfehlung des Landratsamts

Das sei ein ganz normaler Antrag, den der Antragsteller nur auf Empfehlung des Landratsamtes gestellt habe, bekräftigte auch Edwin Weiß. Und Stefan Fehringer fasste abschließend zusammen: „Das ist doch klar – wir wollen doch wie der Antragsteller Klarheit für die Zukunft haben. Sonst fangen wir in ein paar Monaten wieder von ganz vorn an“. Schließlich stimmte der TA einstimmig dem Abbruchantrag zu.

(Britta Baier/Schwäbische Zeitung v. 08.07.11)

zurück