Keine gefährlichen Güter auf dem Bodensee

Auf den Bodensee-Fähren wird der Transport von gefährlichen Gütern verboten. Der Bundesrat hat gestern Mittwoch die Verordnung auf den 1. Mai dieses Jahres in Kraft gesetzt, wie das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) mitteilte. Mit dem Verbot soll eine Angleichung an europäische Standards erreicht werden. Es diene dem Schutz der Passagiere, der Umwelt sowie der anderen Seebenutzer und soll auch von den zwei anderen Anrainerstaaten des Bodensees - Deutschland und Österreich - auf den gleichen Termin hin umgesetzt werden, schreibt das Uvek. Der Transport von Kleinstmengen für den privaten Gebrauch bleibt möglich.

(St. Galler Tagblatt v. 25.03.04)

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