Keine gefährlichen Güter
auf dem Bodensee
Auf den Bodensee-Fähren wird
der Transport von gefährlichen Gütern verboten. Der Bundesrat hat gestern
Mittwoch die Verordnung auf den 1. Mai dieses Jahres in Kraft gesetzt, wie das
Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek)
mitteilte. Mit dem Verbot soll eine Angleichung an europäische Standards
erreicht werden. Es diene dem Schutz der Passagiere, der Umwelt sowie der
anderen Seebenutzer und soll auch von den zwei anderen Anrainerstaaten des
Bodensees - Deutschland und Österreich - auf den gleichen Termin hin umgesetzt
werden, schreibt das Uvek. Der Transport von Kleinstmengen für den privaten
Gebrauch bleibt möglich.
(St. Galler
Tagblatt v. 25.03.04)