Die Fahrgastschiffe auf dem Rhein und später
auch auf weiteren deutschen Flüssen und Seen müssen künftig keine Rettungsflöße
an Bord haben. Auch eine zweite Schottkammer im Schiffsbauch wird nicht zur
Pflicht werden. Das hat die zuständige Kommission der Rheinanliegerstaaten in
Straßburg beschlossen.
Hatten die deutschen Fahrgastschiffer vom
Rhein, Neckar und Bodensee noch Anfangs der Woche größte Sorge davor, dass die
aus Vertretern der Rheinanliegerstaaten zusammengesetzte Zentralkommission für
die Rheinschifffahrt (ZKR) mit verschärften Sicherheitsbestimmungen teils ganze
Flotten lahm legen könnte, so atmen sie jetzt auf.
Keine Rettungsflöße
Die ZKR habe am Donnerstag beschlossen, die so
genannte Rheinschiffuntersuchungsordnung nicht zu verschärfen und darin teils
Sicherheitsbestimmungen der Ozeandampfer auf dem Binnengewässer einzuführen,
hat jetzt die rheinland-pfälzische Staatskanzlei in Mainz bestätigt. Das heißt:
Nach den Beschlüssen werden von den Fahrgastschiffen keine Rettungsflöße mehr
verlangt, wie ursprünglich befürchtet. Auch die für 2010 mit Übergangsfristen
bis 2045 geplante Einführung des so genannten Zwei-Abteilungsstatus ist vom
Tisch und somit der Einbau von zwei statt bisher einem Sicherheitsschott unter
Deck, die ein Untergehen trotz Leck verhindern sollten. Die Folgen dieses
Zwei-Abteilungsstatus wären höhere Gewichte und größerer Tiefgang gewesen.
Die Kosten für Nachrüstungen hätten nach Angaben der Staatskanzlei bis zu 900
000 Euro betragen.
Die Bodensee-Schiffsbetriebe in Konstanz haben
für ihren derzeit geplanten, rund vier Millionen Euro teuren Neubau das
Doppelschott mit wenigstens 300 000 Euro Mehrkosten angesetzt. Das wird
jetzt wohl eingespart. Denn auf dem Bodensee wären die Regeln vom Rhein auch übernommen
worden. Zu verdanken ist das Abschmettern der Initiative auch dem rheinland-pfälzischen
Ministerpräsidenten Kurt Beck (SPD). Er habe sich bei Bundesverkehrsminister
Manfred Stolpe (SPD) und bei den Botschaftern der Rheinanliegerstaaten für die
Belange der Schifffahrt eingesetzt.
Der deutsche Bundesrat hat die entsprechende
Entschließung angenommen. Kurt Beck nach den jüngsten ZKR-Beschlüssen:
"Es geht uns um die Sicherheit der Fahrgäste und um die Erhaltung der
mittelständischen Personenschifffahrt in Deutschland." Die Kommission habe
eingesehen, dass in der Seeschifffahrt berechtigte Forderungen nicht auf die
Fahrgastschifffahrt übertragen werden können. Die ursprünglichen Pläne hätten
die Existenz vieler der 500 deutschen Unternehmer mit rund 960 Schiffen massiv
bedroht.
(Schwäbische
Zeitung v. 30.11.04)