Nach dem
Zusammenstoß eines Fahrgastschiffes der weißen Flotte mit einem Fischerboot am
6. August diesen Jahres vor Friedrichshafen, bei dem der 42-jährige
Berufsfischer Jürgen Meichle ums Leben kam, hat die Staatsanwaltschaft Konstanz
nun Anklage gegen den 39-jährigen Schiffsführer und den 43-jährigen
Steuermann erhoben. Ihnen wird jeweils fahrlässige Tötung in Tateinheit mit
fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Gefährdung des
Schiffsverkehrs vorgeworfen, heißt es in einer Presseerklärung der
Staatsanwaltschaft Konstanz und der Polizeidirektion Friedrichshafen.
Der Fischer
war mit seiner 10-jährigen Tochter in seinem 6,30 Meter langen Boot von
Friedrichshafen aus dem Bereich östlich des Hafens in Richtung Konstanz
unterwegs, während die "MS Karlsruhe"
vom dortigen Hafen aus nach Langenargen fuhr. Zur Unfallzeit, nachmittags kurz
nach 15 Uhr, regnete es leicht, die Sicht war aber frei. Den Ermittlungen
zufolge sah der Fischer das Linienschiff offenbar nicht, weil er ebenso wie
seine Tochter die Kapuze seines Ölzeugs über den Kopf gezogen hatte und in
schräg abgewandter Position im Boot saß.
Weshalb der
Steuermann des vorfahrtsberechtigten Schiffs trotz des Kollisionskurses des
Fischerbootes nicht reagierte, kein Warnsignal gab und auch kein Brems- oder
Ausweichmanöver durchführte, ist streitig, heißt es in der Mitteilung. Der
Schiffsführer füllte zu der Zeit gerade den Schifffahrtsbericht aus. Nach
Ansicht ihrer Verteidiger war der drohende Zusammenstoß für die beiden nicht
erkennbar und letztlich ein unabwendbares Ereignis. Dagegen geht die Anklage von
mangelnder Aufmerksamkeit des Steuermanns und des Schiffsführers als einer der
Unglücksursachen aus. Sie stützt sich auf ein eingeholtes Sachverständigengutachten.
Bei dem
Unfall erlitt das Kind zwar erhebliche Verletzungen, blieb aber im Boot und
konnte geborgen werden. Der Vater wurde vermutlich von dem Schiff erfasst und über
Bord geschleudert. Trotz tagelanger Suche der Rettungskräfte unter Leitung der
Wasserschutzpolizei Friedrichshafen konnte er nicht gefunden werden. Er wurde
mittlerweile gerichtlich für tot erklärt.