Tödlicher Schiffsunfall vor Gericht

 

Nach dem Zusammenstoß eines Fahrgastschiffes der weißen Flotte mit einem Fischerboot am 6. August diesen Jahres vor Friedrichshafen, bei dem der 42-jährige Berufsfischer Jürgen Meichle ums Leben kam, hat die Staatsanwaltschaft Konstanz nun Anklage gegen den 39-jährigen Schiffsführer und den 43-jährigen Steuermann erhoben. Ihnen wird jeweils fahrlässige Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Gefährdung des Schiffsverkehrs vorgeworfen, heißt es in einer Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Konstanz und der Polizeidirektion Friedrichshafen.

Der Fischer war mit seiner 10-jährigen Tochter in seinem 6,30 Meter langen Boot von Friedrichshafen aus dem Bereich östlich des Hafens in Richtung Konstanz unterwegs, während die "MS Karlsruhe" vom dortigen Hafen aus nach Langenargen fuhr. Zur Unfallzeit, nachmittags kurz nach 15 Uhr, regnete es leicht, die Sicht war aber frei. Den Ermittlungen zufolge sah der Fischer das Linienschiff offenbar nicht, weil er ebenso wie seine Tochter die Kapuze seines Ölzeugs über den Kopf gezogen hatte und in schräg abgewandter Position im Boot saß.

Weshalb der Steuermann des vorfahrtsberechtigten Schiffs trotz des Kollisionskurses des Fischerbootes nicht reagierte, kein Warnsignal gab und auch kein Brems- oder Ausweichmanöver durchführte, ist streitig, heißt es in der Mitteilung. Der Schiffsführer füllte zu der Zeit gerade den Schifffahrtsbericht aus. Nach Ansicht ihrer Verteidiger war der drohende Zusammenstoß für die beiden nicht erkennbar und letztlich ein unabwendbares Ereignis. Dagegen geht die Anklage von mangelnder Aufmerksamkeit des Steuermanns und des Schiffsführers als einer der Unglücksursachen aus. Sie stützt sich auf ein eingeholtes Sachverständigengutachten.

Bei dem Unfall erlitt das Kind zwar erhebliche Verletzungen, blieb aber im Boot und konnte geborgen werden. Der Vater wurde vermutlich von dem Schiff erfasst und über Bord geschleudert. Trotz tagelanger Suche der Rettungskräfte unter Leitung der Wasserschutzpolizei Friedrichshafen konnte er nicht gefunden werden. Er wurde mittlerweile gerichtlich für tot erklärt.

Das Strafverfahren findet vor dem Amtsgericht Konstanz statt, das als Schifffahrtsgericht für das deutsche Bodenseegebiet zuständig ist. Ein Termin für die Hauptverhandlung ist noch nicht bestimmt.
(Südkurier v. 12.12.2002)


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