Mitarbeitende tragen zur erfolgreichen Sanierung der URh bei

Die Mitarbeitenden sowie die Gewerkschaft SEV (Vertragspartner) haben der Änderung des Firmenarbeitsvertrages (FAV) zugestimmt. Damit besteht für alle Mitarbeitenden bei der URh wieder vertragliche Sicherheit. Der erneuerte Vertrag garantiert denselben Lohn wie bisher und vereinfacht die Zulagenstruktur.

Seit Mai 2016 verantwortet Benno Gmür, Beauftragter des Verwaltungsrates URh, die Sanierung der Schifffahrtsgesellschaft auf Untersee und Rhein. Nebst Kostenoptimierungen, Halbierung der Geschäftsleitung und Verkleinerung der Administration, stand die Neuverhandlung des Firmenarbeitsvertrages (FAV) im Zentrum seiner Arbeiten bei der URh.

Mit dem neuen FAV werden marktgerechte, faire Entschädigungen und weiterhin die Sozialpartnerschaft mit dem SEV garantiert. Auf überhöhte Zeitgutschriften verzichten die Mitarbeitenden zukünftig, dafür wird ihnen weiterhin das GA bezahlt. Insbesondere den Verhandlungsdelegierten aus der Mitarbeiterschaft gebührt grosser Dank für ihren engagierten Einsatz in den Vertragsverhandlungen.

Im Monat Dezember haben die Parlamente der Kantone Thurgau und Schaffhausen die zinslosen Darlehen gesprochen, die an der GV vom Mai 2016 bewilligte Aktienkapitalerhöhung läuft erfolgreich und die Kostenoptimierung wird im 2017 ihre Früchte zeigen. Zudem war die Saison 2016 für die Schifffahrt auf Untersee und Rhein erfolgreich: Über 363‘000 Gäste wurden auf der schönsten Stromfahrt Europas sowie auf dem Untersee befördert.

Die Zielsetzungen, um die URh für die Zukunft nachhaltig fit zu machen, sind nun erfüllt.

(Schifffahrtsgesellschaft Untersee & Rhein v. 22.12.16)

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