Landesteg sucht Eigentümer

Überlingen – Wem gehört denn nun der Landesteg, an dem die Personenschiffe der Firmen Heidegger, Giess und Held anlegen? Diese Frage wurde nach einem Unfall, der vor Ostern passierte, aufgeworfen.

Beantwortet wurde sie bislang nicht eindeutig. Sie wird vor allem dann interessant, wenn es zwischen Stadt und Unternehmer zu klären gilt, wer die Anlage in absehbarer Zeit erneuert und dem Bedarf anpasst.

„Die genaue Zuordnung der Eigentumsfrage des Landestegs ist schwierig, da juristisches Spezialgebiet“, teilte Bürgermeister Ralf Brettin auf Anfrage mit. „Unseres Erachtens steht die Steganlage verankert im Bodensee und liegt außerhalb unseres Gemarkungsgebietes. Der Überlinger See ist gemeindefreies Gebiet, gehört aber zum Land Baden-Württemberg.“ Eigentümer sei also das Land. Besitzer allerdings, sagt Brettin, seien im rechtlichen Sinne die Schifffahrtsunternehmen. „Die Stadt als Bauherrin des Ufersammler- und Promenadenbaus stellte in den 70-er Jahren die neuen Steganlagen her. Da die neue gegenüber der alten Situation auch für die Schifffahrtsunternehmen eine Verbesserung darstellten, bezahlten diese einen Investitionszuschlag.“ Die Steganlagen, so Brettins Rechtsauffassung, „sind nicht an die Schifffahrtsunternehmen verpachtet“. Diese würden deshalb auch keine Pacht bezahlen, sondern eine Gestattungsgebühr, da die Steganlagen nur über die städtische Promenade betreten werden können und an dieser auch befestigt sind.

Alleine daraus, dass die Unternehmen einen Zuschuss zum Neubau in den 70-er Jahren bezahlten, könne man nicht ableiten, „dass wir jetzt für die Erhaltung aufkommen müssen“, stellt André Heidegger vom gleichnamigen Schifffahrtsunternehmen seine Rechtsauffassung dar. „Einzelne Latten tauschen wir regelmäßig aus, keine Frage. Es geht aber um mehr, um die ganze Anlage.“ Er appelliert an das Verantwortungsgefühl der Stadtverwaltung: „Nirgendwo am See gibt es so viele verschiedene Anbieter von Schiffsfahrten wie in Überlingen.“ Überlingen zähle neun Landestellen mit täglich etwa 32 Abfahrten, die Weiße Flotte inklusive. „Das größte Angebot an verschiedenen Schiffsfahrten am Bodensee hat Überlingen – und nicht etwa Konstanz oder Friedrichshafen.“ Heidegger stellt seine Rechtsauffassung so dar: „Wir bezahlen eine Gestattungsgebühr, damit wir den Landungsplatz ansteuern dürfen. Eine Miete bezahlen wir nicht, damit ist aber nicht gesagt, dass die Anlage uns, den Unternehmen Held, Giess und Heidegger, gehört.“

Beim Bau der Anlage in den 70-er Jahren seien kleinere Holzboote in Betrieb gewesen. „Heute legen hier 40 Tonnen schwere Stahlschiffe an, da schwankt die ganze Konstruktion“, erläutert Heidegger. „Alleine das Unternehmen Held und wir befördern jährlich etwa 100 000 Passagiere. Auf diese hohen Zahlen ist die Anlage nicht ausgelegt. Da muss ein Gesamtkonzept her, das die Stadt mit uns erstellen müsste. Doch sollte die Stadt zunächst ihr Eigeninteresse signalisieren, dass sie diese für den Tourismus wichtige Anlage den veränderten Verhältnissen anpassen möchte.“

Zu einem Gesamtkonzept, betont er, gehörten auch die Anlagen an Land. „Sie liegen eindeutig im Eigentum der Stadt, sind meiner Meinung nach aber haftungsrechtlich kritisch. Zwischen Ausstieg und Blumentrog ist es zu eng, sei es, dass sich über Hundert ein- und aussteigende Fahrgäste begegnen oder dass im schlimmsten Fall ein Schiff mit 200 Leuten evakuiert werden muss.“

(Stefan Hilser/Südkurier v. 24.05.11)

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