Mehrheitlich beschloss der Gemeinderat eine Änderung der Hafenordnung: Öffentliche Anlandungen sind nur noch auf Wasserliegeplatz eins möglich. Der Rechtsanwalt des privaten Schiffsbetriebs Heidegger sieht darin „rechtswidriges Gemeindehandeln“ und eine „Lex Heidegger“.
Um künftig „Hamburger Verhältnisse“ zu vermeiden, wie es Bürgermeister Edgar Lamm ausdrückte, hat der Gemeinderat eine Änderung der Hafenordnung beschlossen. Diese besagt im Wesentlichen, dass künftig Schiffe nur noch am öffentlichen Wasserliegeplatz Nummer eins anlegen dürfen, wobei die Kursschiffe der VSU (Vereinigte Schifffahrtsunternehmen für Bodensee und Rhein, also auch der BSB) Vorrang haben.
Der bisherige öffentliche Wasserliegeplatz drei soll künftig wie Nummer zwei nur noch verpachtet werden. „Wir haben das Bestreben, dass im Innenbereich des Hafens wieder Ruhe einkehrt“, sagte Lamm. Er betonte, dass bei keiner ‚Änderung der Hafenordnung' auch in diesem Jahr wieder „vermehrter Ärger“ zu Lasten der Besucher der Schiffsanlegestelle Unteruhldingen zu befürchten sei. Das Schifffahrtsamt Konstanz habe mittlerweile festgestellt, dass am Platz eins nicht nur große Kursschiffe anlegen könnten, sondern auch kleinere. Moderne Technik mache das möglich. Nach Rücksprache mit dem Schifffahrtsamt Friedrichshafen sollte nur noch der Wasserliegeplatz eins als öffentlicher Anlegeplatz ausgewiesen werden. Die BSB (Bodenseeschifffahrtsbetriebe) sähen bei Platz eins kein Problem, wobei ein Vorrang für Fahrten nach Fahrplan gegeben werden müsse. „Es gibt so viel freie Zeiten außerhalb des Fahrplans der Kursschiffe, dass alle Anlandungen am Platz Nummer eins regelbar sind“, so Lamm. Pendelverkehr an den Plätzen zwei und drei seien „nicht unser Ziel“. Er wies im Weiteren darauf hin, dass ein aktives Abwerben von Fahrgästen, der Verkauf von Fahrkarten auf öffentlichen Flächen im Hafenbereich außerhalb des Schiffs durch Schifffahrtsbetrieb nicht gestattet sei.
Lamm spricht damit auf den Konkurrenzkampf an, der zwischen der BSB und dem privaten Schiffsbetrieb Heidegger auf der Linie Unteruhldingen/Mainau herrscht. Dem Bürgermeister ist das ein Dorn im Auge. Richard Beurer, Rechtsanwalt der Firma Heidegger, sieht in der neuen Hafenordnung eine neue „Lex Heidegger“. Das gehe aus der Begründung hervor. Als „bemerkenswert“ bezeichnet er es, dass es nun plötzlich technisch möglich sein soll, andere Betriebe neben der BSB an Platz eins anlanden zu lassen, was 2013 noch ausgeschlossen wurde. Die Gemeinde verschweige in der Begründung zur neuen Hafenordnung, „dass die BSB mit anderen privaten Mitbewerbern von Herrn Heidegger kooperiert“. Wenn nun auf die Rechte des Mieters an den Anlandeplätzen 2 und 3 verwiesen werde, bedeute dies, „dass der Mieter, also die BSB, die mit ihr kooperierenden Betriebe an landen lassen kann“. Aus dem Umstand, dass die Anlandung an Platz 1 mit Gebühren belegt werden kann, was die Gemeinde in ihrer Begründung auch verschweige, ergibt sich für Rechtsanwalt Beurer „die ungute Erinnerung an das Ende der Firma Seeflair“. Sie wurde von der BSB letztlich aufgekauft. Den von Bürgermeister Lamm gewählten Vergleich mit „Hamburger Verhältnissen“ hält Beurer für „völlig neben der Sache“.
Er folgert daraus: „Wollte man sich dieser Diktion anschließen, wäre man angesichts der neuen Dimensionen rechtswidrigen Gemeindehandelns geneigt anzumerken, dass es vielleicht besser wäre, sich bei Beschlüssen des deutschen Rechts und nicht des ‚Uhldinger Landrechts' zu befleißigen.“
Die Gemeinderäte befürworteten die neue Hafenordnung zwar mehrheitlich, hatten aber teilweise Bedenken. So hielt Helga Boonekamp (FW) die freie Marktwirtschaft für „sehr eingeschränkt“ und stimmte als einzige dagegen. Stefan Knoblauch (Pro Gemeinde) befürchtete, dass Platz Nummer drei kaum noch benutzt und zu einem „toten Platz“ werde. Ähnlich sah es Hans Joachim Jaeger (CDU): „Der Platz muss mit Leben erfüllt werden und darf nicht nur zum Festlegen dienen.“ Klaus Bühler (Junge Bürger) wies darauf hin, dass durch die Konzentration auf Anlegestelle eins Schwierigkeiten bei den Schifffahrtsbetrieben untereinander entstehen könnten. „Es wird aber Zündstoff dadurch rausgenommen“, ergänzte Knoblauch. Helmut Halbhuber (FW) hielt es für wichtig, die BSB darauf hinzuweisen, dass nicht sie, sondern die Gemeinde Eigentümer des Hafens sei. „Wir können nicht alles den BSB genehmigen und den Privaten vor das Schienbein treten“, sagte er. Lamm erwartet, dass die BSB mit den Privaten „gute und zielführende Gespräche“ führen möge, mit deren Ergebnis alle leben könnten.
(Holger Kleinstück/Südkurier v.
20.02.14)