SBS-Verkauf verzögert sich

Der Verkauf der Schweizerischen Bodensee-Schifffahrtsgesellschaft SBS verzögert sich, nachdem SBS-Kleinaktionär Flavio Cason den Rechtsweg eingeschlagen hat. Am Freitag trafen sich die Parteien vor dem Friedensrichter, wie die SBB mitteilten. Cason, SBS-Maschinist und Inhaber einer Namenaktie, hat Rechtsmittel gegen den Entscheid der SBS-Generalversammlung vom 1. September eingelegt, das Vorkaufsrecht für Aktionäre aus den Statuten zu streichen. Damit bleiben die Verhandlungen für die SBS vorerst weiterhin unterbrochen. Die SBB AG bleibt bis auf Weiteres Mehrheitsaktionärin der SBS AG.

Vor dem Friedensrichter in Romanshorn sagte die SBS AG laut Pressecommuniqué, dass es das Ziel der SBB als Verkäuferin sei, den Erhalt der Arbeitsplätze langfristig zu sichern. Gleichzeitig solle mit dem Verkauf eine Basis gelegt werden, die die Weiterführung von Fährbetrieb und Bodenseeschifffahrt ermögliche.

(St. Galler Tagblatt v. 05.11.05)

 

 

Verkaufsverhandlung derzeit unterbrochen

 

Der Verkauf an die Stadtwerke Konstanz ist für die SBS-Mitarbeitenden die beste Lösung

 

Der Verkauf der Schweizerischen Bodensee-Schifffahrtsgesellschaft SBS verzögert sich, da ein Minderheitsaktionär den Rechtsweg eingeschlagen hat. Heute trafen sich die Parteien vor dem Friedensrichter. Die SBS stellte dabei nochmals klar: Der Verkauf an die Stadtwerke Konstanz wäre für die SBS-Mitarbeitenden die beste Lösung.

 

Gegen den Entscheid der SBS-Generalversammlung vom 1. September 2005 zur Statutenänderung hat ein Minderheitsaktionär Rechtsmittel eingelegt. Damit bleiben die Verkaufsverhandlungen für die Schweizerische Bodensee-Schifffahrtsgesellschaft vorerst weiterhin unterbrochen. Die SBB AG bleibt bis auf weiteres Mehrheitsaktionärin der SBS AG.

Im Zusammenhang mit der heutigen Verhandlung vor dem Friedensrichter in Romanshorn stellte die SBS AG erneut klar, dass die Verantwortlichen an einer tragfähigen und nachhaltigen Lösung interessiert sind, die den Anliegen der Mitarbeitenden Rechnung trägt. Ziel der SBB AG als Verkäuferin ist es, den Erhalt der Arbeitsplätze langfristig zu sichern. Gleichzeitig geht es darum, mit dem Verkauf die sichere Basis zu legen, die eine Weiterführung des Fährbetriebs und damit der Bodenseeschifffahrt ermöglicht.

Die SBS- und die SBB-Verantwortlichen sowie die Behörden des betroffenen Kantons Thurgau und der Gemeinde Romanshorn, aber auch die zuständigen Arbeitnehmerorganisationen sind deshalb überzeugt, dass der angestrebte Verkauf der SBS an die Stadtwerke Konstanz im Interesse aller Beteiligter die beste Lösung wäre. Sie hoffen, dass durch die juristisch Auseinandersetzung und die daraus erfolgende Verzögerung diese gute und zukunftsträchtige Lösung nicht gefährdet wird.

 

(SBB v. 04.11.05)

 

Schiffsstreit: Gericht fordert Stellungnahme

Um den Verkauf der Schweizerischen Bodensee-Schifffahrtsgesellschaft (SBS) an die Stadtwerke Konstanz zu stoppen, hat Minderheitsaktionär Flavio Cason beim Bezirksgericht Arbon ein Gesuch eingereicht (die TZ berichtete). Er will damit verhindern, dass das Vorkaufsrecht der Aktionäre aus den Statuten gestrichen wird; Cason will die SBS mit Hilfe von Oberthurgauer Investoren übernehmen. Das Bezirksgericht Arbon hat nun gestern den  Eingang des Gesuchs bestätigt.

Der Gesuchsteller habe allerdings nicht verlangt, dass eine vorläufige Maßnahme angeordnet werde. Entsprechend werde das Gericht zuerst eine Stellungnahme der SBS einholen. Je nach Notwendigkeit werde das Bezirksgericht zudem einen weiteren Schriftwechsel anfordern. Danach werde der Richter entscheiden, ob er dem Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen die Eintragung der Statutenänderung untersagen wird.

(Thurgauer Zeitung v. 21.10.05)

 

 

Bodenseeflotte: Gericht verlangt Stellungnahme


Neue Runde im Übernahmekampf

 

Der Streit um den Verkauf der Schweizerischen Bodenseeflotte (SBS) durch die SBB beschäftigt das Bezirksgericht Arbon. Am 14. Oktober hat die Partei des SBS-Minderheitsaktionärs Flavio Cason ein Gesuch um Anordnung vorsorglicher Maßnahmen eingereicht. Cason will damit erreichen, dass die an der außerordentlichen Generalversammlung der SBS vom 1. September beschlossene Statutenänderung - Streichung des Vorkaufsrechts der Minderheitsaktionäre - im Handelsregister nicht eingetragen wird. Das Bezirksgericht Arbon hat nun entschieden, bei der SBS vorerst eine Stellungnahme einzuholen.

Hintergrund des Streits ist die Absicht der SBS-Mehrheitsaktionärin SBB, die Bodenseeflotte an die Konstanzer Stadtwerke zu verkaufen. Minderheitsaktionär Cason, bei der Flotte als Maschinist angestellt, will sein ursprüngliches Vorkaufsrecht wahrnehmen und die SBS seinerseits in eine schweizerische Gesellschaft überführen. Als möglicher Teilhaber ist inzwischen der Amriswiler Industrielle Hermann Hess bekannt geworden. Interessant ist, dass der Verwaltungsrat der SBS den "Eintritt des Vorkaufsfalls" am 20. Mai dieses Jahres schriftlich bestätigt und Cason 30 Tage Zeit gegeben hatte, das zum Verkauf stehende Aktienpaket "zum wirklichen Wert" zu übernehmen. Am 11. Juni teilte Cason mit, dass er sein Vorkaufsrecht ausübe. Er forderte die SBB auf, ihm Verkaufspreis und Kontonummer bekannt zu geben, was indes der SBS-Verwaltungsrat bis heute verweigert hat.

 

(NZZ v. 21.10.05)

 

 

Verkauf der Bodenseeflotte beschäftigt Richter

 

Die Schweizerische Bodenseeflotte (SBS) schlingert. Der geplante Verkauf wird ein Fall für die Juristen, nachdem SBS-Minderheitsaktionär Flavio Cason gerichtlich die Streichung des Vorkaufsrechts verhindern will.

Die Schweizerischen Bundesbahnen möchten sich aufs Kerngeschäft konzentrieren und ihre Tochter, die Schweizerischen Bodensee Schifffahrtsbetriebe (SBS), an die Stadtwerke Konstanz verkaufen. Doch dabei macht ihr der SBS-Minderheitsaktionär Flavio Cason einen Strich durch die Rechnung.

Cason hatte in diesem Sommer angekündigt, dass er die Bodenseeflotte kaufen und unter Schweizer Flagge weiterführen wolle. Die Verkaufsverhandlungen wurden gestoppt. Die SBB gaben Cason Gelegenheit, ein Unternehmenskonzept einzureichen, was er innerhalb der gesetzten Frist jedoch nicht tat.

Darauf wollten die Schifffahrtsbetriebe den Störenfried ausschalten. An einer außerordentlichen Generalversammlung Anfang September wurde das Vorkaufsrecht der Minderheitsaktionäre aus den Statuten gestrichen.

Doch das lässt sich der als Maschinist bei der SBS beschäftigte Cason nicht gefallen. Er hat am Freitag vor Bezirksgericht Arbon ein Gesuch eingereicht, welches die Streichung des Vorkaufsrechts verhindern soll.

Zudem hat Cason beim Friedensrichter in Arbon darum ersucht, die SBB zu einem Vermittlungsverfahren vorzuladen, wie seine Anwältin Lorella Callea bestätigt hat. Statt die Segel zu streichen, hatte der langjährige Mitarbeiter nämlich vor zwei Wochen einen Businessplan vorgelegt.

Die SBB bestätigten, dass sie den Businessplan einige Tage nach den Medien erhalten hätten. Weiter will man die "endlose Geschichte" nicht kommentieren.

Oliver Fehr, Mediensprecher der Schifffahrtsbetriebe, bezeichnet Casons Vorgehen als kontraproduktiv. Die SBS mit 53 Angestellten in Fahrdienst und Werft schreibe dieses Jahr ziemlich sicher rote Zahlen. Der Werft, welche der einzige rentable Betriebszweig der SBS sei, fehle ein Großauftrag.

 

(DRS v. 18.10.05)

 

Was verheimlichen die SBB?

Obwohl die Minderheitsaktionäre der Bodenseeflotte den von den SBB geforderten Businessplan Ende September eingereicht hatten, verweigern die SBB das Gespräch.

 

Der Streit um die Flotte auf dem Bodensee geht in die nächste Runde: Am letzten Freitag hat der Minderheitsaktionär der Schweizerischen Bodensee-Schifffahrtsgesellschaft SBS, Flavio Cason, beim Bezirksgericht Arbon ein Gesuch eingereicht. Dieses soll erreichen, dass die SBB eine Statutenänderung der SBS nicht in das Handelsregister eintragen lassen können.

Die SBB sind Mehrheitsaktionärin der Bodenseeflotte und wollen diese gegen den Willen einiger Minderheitsaktionäre, die ein Vorkaufsrecht besitzen, an die Stadtwerke Konstanz verkaufen. Um dieses Vorkaufsrecht auszuhebeln, haben die SBB es an einer außerordentlichen Generalversammlung am 1. September aus den Statuten streichen lassen. Würde diese Änderung ins Handelsregister eingetragen, müsste Cason auf dem Gerichtsweg erreichen, dass er und seine hinter ihm stehenden Investoren das Vorkaufsrecht ausüben können.

Gleichzeitig haben die Minderheitsaktionäre ein Begehren an den Friedensrichter gerichtet, um sich vor dieser Instanz mit den SBB zu treffen und eventuell gütlich zu einigen. Die Chance, dass es zu einem Treffen kommt, ist allerdings gering: Die SBB haben zwar von den Minderheitsaktionären einen Businessplan für die SBS verlangt. Dieser wurde detailliert Ende September eingereicht. Die SBB haben darauf bis jetzt jedoch nicht reagiert. Gemäß Aussagen der SBB in Artikeln von letzter Woche will man „aus der Presse davon erfahren haben“. Dies stimmt nachweislich nicht, zeigt doch ein Fax vom 30. September an die SBB, dass ihnen der Businessplan zugestellt wurde. Bei den SBB ist kein Kommentar erhältlich. Das Verhalten der SBB wirft Fragen auf: Wieso hat man von den Minderheitsaktionären einen Businessplan verlangt, wenn man nicht gewillt ist, diesen zur Kenntnis zu nehmen? Zudem ist nach wie vor unklar, ob on den Konstanzer Stadtwerken ein vergleichbares Konzept vorliegt und vor allem zu welchem Preis die SBB die Bodenseeflotte mitsamt der rentablen Werft in Romanshorn an die Deutschen verkaufen wollen. Über den vereinbarten Preis schweigen sich die SBB seit Monaten aus.

Das Vorkaufsrecht räumt den Minderheitsaktionären das Recht ein, die Gesellschaft zu den gleichen Bedingungen wie die Stadtwerke Konstanz zu übernehmen. Diese Bedingungen sind aber nach wie vor unbekannt. Der Businessplan der Minderheitsaktionäre sieht vor, aus der heutigen SBS drei selbständige Einheiten zu machen. Von den mitmachenden Investoren sind der Amriswiler Unternehmer Hermann Hess und die Pensionskasse der Von Roll Infratec bekannt. Bei der SBS selbst berichten Mitarbeiter, dass zurzeit Stellen abgebaut würden.

(NZZ v. 16.10.05)

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