Streit um
Schiffsflotte: Gesuch kam zu spät
Der Beschluss der Aktionärsversammlung,
das Vorkaufsrechts zu streichen, kann vor Gericht aber noch angefochten werden,
auch wenn er bereits im Handelsregister eingetragen ist. Zu dieser Anfechtung
hat am 4. November ein Termin vor dem Friedensrichter stattgefunden. Dabei
wurden sich die beiden Parteien nicht einig. Cason hat bis Anfang Dezember Zeit,
um eine Klage beim Bezirksgericht einzureichen. Bisher sei aber noch nichts
eingetroffen, hieß es in Arbon.
Das Bezirksgericht Arbon hat
den Eintrag nicht durch eine vorsorgliche Maßnahme verhindert. Wie das Gericht
am Dienstag mitteilte, hat es das entsprechende Gesuch des Minderheitsaktionärs
und SBS-Maschinisten Flavio Cason aus Romanshorn «zufolge Gegenstandslosigkeit
als erledigt abgeschrieben».
Das Thurgauer Amt für
Handelsregister und Zivilstandswesen hat die am 1. September von den SBS-Aktionären
beschlossene Statutenänderung am 16. November ins Handelsregister eingetragen,
nachdem der klagende Minderheitsaktionär bis zum 14. Oktober keine richterlich
angeordnete vorsorgliche Maßnahme erwirkt hatte.
Mit der Eintragung sei aber
das Gesuch um Anordnung einer vorsorglichen Maßnahme gegenstandslos geworden,
teilte das Gericht mit. Die geänderten Statuten der SBS, deren Aktien zu 94,5
Prozent den SBB gehören, sehen nun kein Vorkaufsrecht der Minderheitsaktionäre
mehr vor.
Noch nicht entschieden ist
damit über eine gerichtliche Anfechtung des Aktionärsbeschlusses, der nun
bereits im Handelsregister eingetragen ist. Zu dieser Anfechtung hat Anfang
November erfolglos der vorgeschriebene Vermittlungstermin vor dem
Friedensrichter stattgefunden. Ob daraus ein Gerichtsverfahren wird, war am
Dienstag beim Bezirksgericht Arbon nicht bekannt. Die Anwältin des streitbaren
Minderheitsaktionärs war für eine Stellungnahme zum weiteren Vorgehen nicht
erreichbar.
Bei den SBB wiederum wolle
man erst wieder Stellung zu der Streitigkeit um den SBS-Verkauf nehmen, wenn
alle hängigen Verfahren abgeschlossen seien, sagte SBB-Sprecher Roger Baumann.
Bei der Aktionärsversammlung
am 1. September, bei der das Vorkaufsrecht aufgehoben wurde, hatte lediglich der
klagende Minderheitsaktionär gegen die Streichung dieses Rechts gestimmt.
Dass die Statutenänderung
ins Handelsregister eingetragen wurde, liegt laut Gericht einerseits daran, dass
der Minderheitsaktionär die vom Handelsregisteramt gesetzte Frist nicht
eingehalten hat. Sein Antrag auf Erlass einer vorsorglichen Maßnahme traf –
ohne Akten – erst eine Stunde vor Fristablauf per Fax beim Gericht ein. Das
vollständige Begehren folgte drei Tage später per Post. Andererseits versäumte
er es, eine superprovisorische Verfügung zu beantragen, die das Verfahren abgekürzt
hätte. Laut Gericht kann der Richter diese superprovisorische Verfügung nur
erlassen, wenn sie ausdrücklich beantragt wird. Ansonsten muss er zwingend der
Gegenpartei die Möglichkeit zur Stellungnahme einräumen.
Der SBS-Maschinist hat
inzwischen einen Businessplan für das Unternehmen vorgelegt. Dieser sieht die
Aufspaltung der SBS in drei Einzelgesellschaften vor. Damit soll die
Gesellschaft in Schweizer Händen bleiben.
SBB:
Verkauf der Bodensee-Schifffahrt
Minderheitsaktionäre
hatten im Sommer auf ihrem Vorkaufsrecht beharrt. Daraufhin wurde von den
SBS-Aktionären auf einer außerordentlichen Generalversammlung am 1. September
eine Statutenänderung beschlossen, nach der das festgelegte Vorkaufsrecht der
Minderheitsaktionäre gestrichen wurde.
Das
Thurgauer Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen hat die Statutenänderung
nun am 16. November ins Handelsregister eingetragen, nachdem der klagende
Minderheitsaktionär bis zum 14. Oktober keine richterlich angeordnete
vorsorgliche Maßnahme erwirkt hatte. Die geänderten Statuten der SBS, deren
Aktien zu 94,5 Prozent der SBB gehören, sehen nun kein Vorkaufsrecht der
Minderheitsaktionäre mehr vor.
Bei
der Aktionärsversammlung am 1. September hatte lediglich der klagende
Minderheitsaktionär - ein SBS-Maschinist - gegen die Streichung dieses Rechts
gestimmt. Der SBS-Maschinist hat inzwischen - wenn auch nach Ablauf der von der
SBB gesetzten Frist - einen Businessplan für das Unternehmen vorgelegt. Dieser
sieht die Aufspaltung der SBS in drei Einzelgesellschaften vor. Damit soll die
Gesellschaft in Schweizer Händen bleiben.
Noch
nicht entschieden ist damit über eine gerichtliche Anfechtung des Aktionärsbeschlusses.
Zu dieser Anfechtung hat Anfang November erfolglos der vorgeschriebene
Vermittlungstermin vor dem Friedensrichter stattgefunden. Ob daraus ein
Gerichtsverfahren wird, war am Dienstag beim Bezirksgericht Arbon nicht bekannt.
Die
Stadtwerke Konstanz übernahmen 2003 für 13 Mio. Euro die Bodensee-Schifffahrt
der Deutschen Bahn AG. Am Bodensee sind die Stadtwerke auch Eigentümerin des Fährbetriebs
Konstanz-Meersburg und Mitbesitzerin der Katamaran-Reederei, die seit August
Konstanz und Friedrichshafen mit Schnellfähren verbindet. Die Stadtwerke
Konstanz hatten sich auch für den Kauf der ÖBB-Bodenseeschifffahrt
interessiert, konnten aber angeblich nicht alle Ausschreibungskriterien erfüllen.
Der Verkauf der ÖBB-Bodenseeschifffahrt wurde hingegen Anfang November fixiert. Eine neue Schifffahrtsgesellschaft mit den Gesellschaftern Vorarlberger Illwerke AG (74,9 Prozent) und Touristikunternehmer Walter Klaus (25,1 Prozent) kaufen die ÖBB-Bodenseeschifffahrt um 6,92 Mio. Euro. Als Käufer für die Liegenschaften der ÖBB wird hingegen die Seestadt GmbH auftreten. Die Verträge sollen noch in diesem Jahr unterschrieben werden.
(Vorarlberg Online v.
29.11.05)