Genehmigung verlängert: 
Katamaran darf bis zum Jahr 2022 fahren

Landratsamt Konstanz verlängert wasserrechtliche Erlaubnis und senkt Tempolimit

Gute Nachrichten für die Katamaran-Reederei, Touristen und Pendler zwischen Friedrichshafen und Konstanz: Die Fährverbindung hat eine offizielle wasserrechtliche Erlaubnis für die nächsten zehn Jahre bekommen. Vor der Entscheidung des Landratsamtes Konstanz waren verschiedene Behörden, aber auch andere Betroffene wie Berufsfischer, Umweltverbände und Segelsportler gehört worden.

Die neue Erlaubnis, die bis zum Jahr 2022 gilt, bringt einige betriebswirtschaftliche Erleichterungen für die Reederei. Für die Fahrgäste wird sich spürbar nichts ändern.

Das wasserrechtliche Verfahren war notwendig geworden, weil die Genehmigung für die Schnellverbindung zwischen den beiden größten deutschen Bodenseestädten nach zehn Jahren abgelaufen war. Im Sommer 2012 war in einer amtlichen Bekanntmachung öffentlich gemacht worden, dass die Reederei, hinter der die Stadtwerke von Friedrichshafen und Konstanz stecken, eine neue Katamaran-Erlaubnis anstrebt. Danach haben sich so genannte Träger öffentlicher und privater Belange (also Behörden, aber auch Firmen, Verbände und Organisationen) zu dem Thema äußern dürfen, im November fand ein nichtöffentlicher Erörterungstermin in der Sache statt. Das ganz Verfahren, das nach baden-württembergischen Wasserrecht vorgeschrieben ist, ähnelt nach Auskunft von Hendrik Roggendorf, Leiter des Umweltamtes im Landkreiskreis Konstanz, inhaltlich und im Ablauf einem Planfeststellungsverfahren bei großen Bauprojekten. Jetzt hat das zuständige Amt für Baurecht und Umwelt des Landratsamtes Konstanz mitgeteilt, dass der Katamaran bis 2022 den See queren kann.

Bei Nacht nur ein Schiffsführer

Im Vergleich zur bisher gültigen Genehmigung sind einige Bestimmungen gelockert worden. So muss künftig bei Nacht und schlechter Sicht nur noch ein Matrose zusätzlich auf der Brücke stehen, um den Schiffsführer zu unterstützen. Bisher waren hier zwei Schiffsführer vorgesehen. Außerdem darf der Katamaran künftig ohne Richtmikrofonanlage, Wärmebildkamera und eine zweite Radaranlage fahren. Damit ist er ausgestattet wie andere Fähren und Passagierboote auf dem See auch, teilt das Landratsamt mit.

Änderungen gibt es auch bei Route und Geschwindigkeit. Künftig darf die Schnellfähre ganzjährig den so genannten Winterkurs fahren, also im Konstanzer Trichter näher am Ufer. Zudem wurde hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit nach oben korrigiert. Der Bereich galt zu Beginn der Katamaran-Ära als besonders heikel, weil einige dort Gefahren für das Ufer, aber auch für Vögel und Fische befürchtete.

Der Fahrgast wird diese Lockerungen nicht spüren, weil im Gegenzug in der neuen Erlaubnis das Tempolimit abseits der Uferzonen von 40 auf 35 Stundenkilometer gesenkt wurde. Nach Angaben von Katamaran-Pressesprecher Sebastian Dix soll die Fahrzeit unter dem Strich gleich bleiben. Die Drosselung der Höchstgeschwindigkeit wird aber den Dieselverbrauch und damit den Ausstoß von Schadstoffen vermindern.

Wer sich für Einzelheiten der Genehmigung interessiert, kann diese vom 27. Dezember bis 11. Januar im Landratsamt Konstanz sowie den Rathäusern in Friedrichshafen und Konstanz einsehen.

(Martin Hennings/Schwäbische Zeitung v. 20.12.12)  

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