Landratsamt
Konstanz verlängert wasserrechtliche Erlaubnis und senkt Tempolimit
Gute
Nachrichten für die Katamaran-Reederei, Touristen und Pendler zwischen
Friedrichshafen und Konstanz: Die Fährverbindung hat eine offizielle
wasserrechtliche Erlaubnis für die nächsten zehn Jahre bekommen. Vor der
Entscheidung des Landratsamtes Konstanz waren verschiedene Behörden, aber auch
andere Betroffene wie Berufsfischer, Umweltverbände und Segelsportler gehört
worden.
Die
neue Erlaubnis, die bis zum Jahr 2022 gilt, bringt einige
betriebswirtschaftliche Erleichterungen für die Reederei. Für die Fahrgäste
wird sich spürbar nichts ändern.
Das
wasserrechtliche Verfahren war notwendig geworden, weil die Genehmigung für die
Schnellverbindung zwischen den beiden größten deutschen Bodenseestädten nach
zehn Jahren abgelaufen war. Im Sommer 2012 war in einer amtlichen Bekanntmachung
öffentlich gemacht worden, dass die Reederei, hinter der die Stadtwerke von
Friedrichshafen und Konstanz stecken, eine neue Katamaran-Erlaubnis anstrebt.
Danach haben sich so genannte Träger öffentlicher und privater Belange (also
Behörden, aber auch Firmen, Verbände und Organisationen) zu dem Thema äußern
dürfen, im November fand ein nichtöffentlicher Erörterungstermin in der Sache
statt. Das ganz Verfahren, das nach baden-württembergischen Wasserrecht
vorgeschrieben ist, ähnelt nach Auskunft von Hendrik Roggendorf, Leiter des
Umweltamtes im Landkreiskreis Konstanz, inhaltlich und im Ablauf einem
Planfeststellungsverfahren bei großen Bauprojekten. Jetzt hat das zuständige
Amt für Baurecht und Umwelt des Landratsamtes Konstanz mitgeteilt, dass der
Katamaran bis 2022 den See queren kann.
Bei
Nacht nur ein Schiffsführer
Im
Vergleich zur bisher gültigen Genehmigung sind einige Bestimmungen gelockert
worden. So muss künftig bei Nacht und schlechter Sicht nur noch ein Matrose zusätzlich
auf der Brücke stehen, um den Schiffsführer zu unterstützen. Bisher waren
hier zwei Schiffsführer vorgesehen. Außerdem darf der Katamaran künftig ohne
Richtmikrofonanlage, Wärmebildkamera und eine zweite Radaranlage fahren. Damit
ist er ausgestattet wie andere Fähren und Passagierboote auf dem See auch,
teilt das Landratsamt mit.
Änderungen
gibt es auch bei Route und Geschwindigkeit. Künftig darf die Schnellfähre
ganzjährig den so genannten Winterkurs fahren, also im Konstanzer Trichter näher
am Ufer. Zudem wurde hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit nach oben
korrigiert. Der Bereich galt zu Beginn der Katamaran-Ära als besonders heikel,
weil einige dort Gefahren für das Ufer, aber auch für Vögel und Fische befürchtete.
Der
Fahrgast wird diese Lockerungen nicht spüren, weil im Gegenzug in der neuen
Erlaubnis das Tempolimit abseits der Uferzonen von 40 auf 35 Stundenkilometer
gesenkt wurde. Nach Angaben von Katamaran-Pressesprecher Sebastian Dix soll die
Fahrzeit unter dem Strich gleich bleiben. Die Drosselung der Höchstgeschwindigkeit
wird aber den Dieselverbrauch und damit den Ausstoß von Schadstoffen
vermindern.
Wer
sich für Einzelheiten der Genehmigung interessiert, kann diese vom 27. Dezember
bis 11. Januar im Landratsamt Konstanz sowie den Rathäusern in Friedrichshafen
und Konstanz einsehen.
(Martin
Hennings/Schwäbische Zeitung v. 20.12.12)