Die
Berufsfischer fürchten eine Kollision bereits während der Erprobungsphase der
Katamarane. Der Grund: Noch kein einziger Berufsfischer ist von der
Reederei mit Sicherheitsmitteln ausgestattet worden. Nach Auskunft des
Landratsamtes Konstanz ist das Vorgehen der Reederei legal.
Andreas
Geiger hat Angst, dass die Katamaran-Reederei Bodensee mit ihm und seinen
Berufskollegen "ein falsches Spiel treiben will". Weshalb der Sprecher
der etwa 170 Berufsfischer rund um den See an die Öffentlichkeit geht.
"Kommt es schon während der Erprobungsphase der Schnellboote zu einem
Unfall, was wir nicht hoffen, will ich mir nicht vorwerfen lassen, ich hätte
mich nicht zu Wort gemeldet."
Seit
November vergangenen Jahres habe er in Vertretung seiner Berufskollegen drei
Briefe an die Reederei und einen ans Landratsamt Konstanz geschrieben - diese
hat die wasserrechtliche Genehmigung für die Katamarne bis 31. Dezember 2005
erteilt - und um ein Gespräch zum Thema "Sicherheit" gebeten.
Erst
im April sei es dazu gekommen. Man habe sich darauf geeinigt, dass "alle im
Bereich des Fährkorridors tätigen Berufsfischer" mit Radarröhrenreflektoren
ausgestattet werden. Ausgabestellen sollten an den Kundenschaltern der
"Gibt
auch moralische Ebene"
"So
weit die Theorie", sagt Geiger. "Doch die Umsetzung lässt auf sich
warten - obwohl Testfahrten angekündigt sind." Rein rechtlich, sagt
Geiger, könne es schon sein, dass der Reederei kein Fehlverhalten vorzuwerfen
sei. "Doch es gibt ja auch eine moralische Ebene. Safety first, hat die
Reederei immer betont. Wir fordern, dass die Reederei ihren Grundsatz nicht nur
als Lippenbekenntnis von sich gibt, sondern dazu steht und mit den Testfahrten
wartet, bis die Sicherheitsauflagen erfüllt sind."
Doch
danach sieht es nicht aus. Laut Auskunft des Landratsamtes Konstanz ist das
Vorgehen der Reederei rechtens. Christian Brunner, Leiter des Amts für
Wasserrecht mit Schifffahrt am Landratsamt Konstanz, spricht sogar von einem
"Entgegenkommen gegenüber den Fischern", weil Reederei-Geschäftsführer
Rainer Schöttle nach eigenen Worten auf Nachtfahrten verzichten will. Brunner: "Gegen
Nachtfahrten bei klarer Sicht wäre nichts einzuwenden, zumal jeder Fischer eine
Positionslaterne bei sich haben muss. Überhaupt, so der Amtsleiter, müssten
die Sicherheitsauflagen laut wasserrechtlicher Genehmigung erst dann umgesetzt
sein, wenn am 6. Juli die reguläre Schiffsverbindung aufgenommen wird, sprich,
die Katamarane zwischen Friedrichshafen und Konstanz verkehren. In der
Probephase gehe es darum, keine gefährlichen Fahrten zu unternehmen.
Katamaran-Geschäftsführer
Rainer Schöttle versichert, dass bis "spätestens Mitte Juni" alle
Berufsfischer mit den vorgeschriebenen Sicherheitsmitteln ausgestattet sind. Für
die Reflektoren habe man extra eine Halterung entwickeln lassen. Ein Teil dieser
Halterungen sei fertig, der andere werde derzeit noch in Allensbach hergestellt.
Und auch die rund 2500 Plastikkanister würden den Berufsfischern
"rechtzeitig" zur Verfügung gestellt.
Noch
keine Adressenliste
Bis
Mitte kommender Woche will Schöttle eine Liste mit den Adressen der
Berufsfischer vorliegen haben. "Die Ämter sind plötzlich mit Datenschutz
gekommen, was uns ein bisschen überrascht hat."
Für
Berufsfischer Geiger wiederum ist "die Tatsache, dass sich die Reederei
erst so spät um die Adressen kümmert", ein Indiz dafür, wie nachlässig
mit den Interessen der Berufsfischer umgegangen werde. "Allein die
Einweihungsparty für die Katamarane kostet dreimal so viel wie unsere
Sicherheitsausrüstung", mutmaßt Geiger. "Da kann es nicht sein, dass
an uns gespart wird."
Die
Katamarane sind im Wasser, kommenden Dienstag sollen die Testfahrten aufgenommen
werden. Dagegen wehren sich die Berufsfischer. Sie fordern, dass die Reederei
zuerst die Sicherheitsauflagen erfüllt. SZ-Foto: Anja Köhler}
Schnellboot-Genehmigung
soll optimiert werden
Das
Landratsamt Konstanz hat die wasserrechtliche Genehmigung für die Katamarane
bis 31. Dezember 2005 erteilt. Laut Auskunft von Christian Brunner, Leiter des
Amtes für Wasserrecht mit Schifffahrt am Landratsamt Konstanz, habe man die
Genehmigung aber nicht deshalb befristet, "weil das Projekt so riskant wäre,
dass man nach Ablauf dieser Frist über alle Belange wie beispielsweise die
Sicherheit neu befinden muss". Vielmehr sei es der Behörde darum gegangen,
"den Entscheid nach einem gewissen Zeitraum zu optimieren". Brunner
nennt zwei Beispiele: Derzeit haben die Katamarane keinen Vorrang, das heißt,
sie müssen den Seglern ausweichen. "Wir schauen, wie das läuft, ob es zu
möglichen Beeinträchtigungen kommt", kündigt Brunner an. Ein weiteres
Beispiel sind die Wasservögel, die in der Konstanzer Bucht überwintern. Ein Ornithologe
hat sie im vergangenen Winter beobachtet. Fahren die Katamarane, wird er
dokumentieren, ob und wenn ja, wie sich ihr Verhalten verändert. Darüber werde
dann befunden. Auch würden eingehende Meldungen beobachtet.
Zwei
bis vier Monate vor Ablauf der Genehmigung muss die Reederei einen Antrag auf
Verlängerung stellen. In einem so genannten "kleinen Verlängerungsverfahren"
sollen dann die Wasserschutzpolizei, Schifffahrtsämter und beispielsweise die
Fischereisachverständigen abgefragt werden. "Ist die Datenlage zu dünn,
behalten wir uns vor, die Genehmigung eventuell nur um ein Jahr zu verlängern",
sagt Brunner. Ansonsten sei mit "fünf bis zehn Jahren" zu rechnen.
Ein längerer Zeitraum sei eher nicht zu erwarten - dafür sei "das alles
zu neu".
Die
Genehmigung ist im Übrigen in keiner Weise an irgendwelche Besitzverhältnisse
gebunden. Christian Brunner: "Uns interessiert, unter welcher Flagge
die Schiffe fahren und ob alle Bestimmungen eingehalten werden."
(Schwäbische
Zeitung v. 21.05.05)