Der
Ölunfall, der im Dezember vorübergehend die Fährverbindung zwischen Meersburg
und Konstanz-Staad gestoppt hat, bleibt ohne Folgen für den Schiffsführer. Das
hat die Staatsanwaltschaft in Konstanz auf Anfrage mitgeteilt.
Die
seinerzeit als Arbeitsplattform bei Bauarbeiten an den Landungsbrücken
eingesetzte Fähre "Thurgau"
war am 20. Dezember im Konstanzer Fährehafen aus unbekannten Gründen auf Grund
gelaufen. Aus dem dadurch beschädigten Antrieb gelangte eine größere Menge Öl
in den Bodensee (die Schwäbische Zeitung berichtete).
Warum
die Fähre auf Grund gelaufen ist und wer für den Ölunfall verantwortlich ist,
bleibt im Dunkeln. Die Staatsanwaltschaft habe zwar wegen Gewässerverunreinigung
gegen den Schiffsführer ermittelt, bestätigt deren Sprecherin Regina Weinacht.
Dem Schiffsführer sei aber kein Verschulden nachzuweisen gewesen. Selbst ein
Gutachter habe nicht zweifelsfrei klären können, ob der Ölunfall hätte
verhindert werden können, wenn der Schiffsführer sofort auf die Grundberührung
reagiert hätte.
(Schwäbische
Zeitung v. 12.08.04)