Regeln rund um das Wasser
In wenigen Tagen beginnt die
Schifffahrt, die ersten Weidlinge sind im Wasser.
«Die Schifffahrt und der Wassersport sind
wegen der Vogelgrippe nicht eingeschränkt», schreibt dazu der Sonderstab «Tierseuchen»
des Kantons Thurgau in seiner jüngsten Mitteilung im Zusammenhang mit der
Vogelgrippe. Dennoch empfiehlt der Sonderstab die Einhaltung gewisser Regeln,
ein Merkblatt, das laut Auskunft des Schaffhauser Kantonstierarztes Urs-Peter
Brunner sinngemäß selbstverständlich für die ganze Region gilt, sollen
Thurgauer Gemeinden mit Seeanstoss nun bei den Bootsstegen anschlagen.
Baden gefahrlos
Zum Baden ist es zurzeit noch etwas zu früh, doch lange wird es nicht mehr
dauern, bis die ersten warmen Tage auch zu einem Sprung ins kühle Nass locken.
Das ist, wie hier bereits früher erläutert, trotz Vogelgrippe weiterhin
gefahrlos möglich; es gibt auch keine Hinweise, wonach sich Menschen durch das
Verschlucken von Wasser anstecken könnten.
Das Risiko, dass das Virus über mit Vogelkot verschmutzte Regenwasseranlagen
oder andere Oberflächengewässer übertragen werden kann, wird auch vom
angesehenen Robert-Koch-Institut in Berlin «als gering erachtet», da «ein
hoher Verdünnungseffekt» besteht. Für eine Infektion des Menschen sei
offensichtlich die Aufnahme einer hohen Virusdosis erforderlich, die in den Gewässern
bei weitem nicht erreicht werde, erklärt das Institut.
Neuer Fall in Diessenhofen
Allgemein empfohlen wird, Vogelkot etwa auf Booten oder Stegen mit Wasser aus
einem Eimer oder Schlauch zu entfernen, Hochdruckreiniger sind ungeeignet, da
sie den Kot verteilen. Desinfektionsmittel sollten nicht verwenden werden, wenn
sie ins Wasser gelangen können. Spaziergänger und Wassersportler werden auch
im neuen Thurgauer Merkblatt einmal mehr gebeten, keine Wildvögel zu füttern.
Laut einer Mitteilung von gestern Dienstag wurde bei einer Ente in Diessenhofen
erneut das H5-Virus festgestellt. Damit gibt es in der Schweiz 30 Fälle
von Vogelgrippe.
(Schaffhauser Nachrichten v. 29.03.06)