29 500 Franken für Kursschifffahrt

Die Gemeinde Romanshorn wird die Kursschifffahrt der SBS im kommenden Jahr mit 29 500 Franken   unterstützen. Der Verteilschlüssel wurde von allen Gemeinden mit einer Schiffsanlegestelle und dem Kanton ausgearbeitet.
Die Kursschifffahrt der Schweizerischen Bodensee-Schifffahrtsgesellschaft AG (SBS) ist defizitär. Die Gewinne aus anderen Sparten, beispielsweise diejenigen aus der Werft und der Vermietung von Bootsliegeplätzen, können das Defizit nicht decken. Wenn die Kursschifffahrt weiter betrieben werden soll, haben sich der Kanton und die Gemeinden mit Anlegestellen am Defizit zu beteiligen.

Öffentliches Bedürfnis

Die SBS wird im kommenden Jahr auf der Strecke Rorschach-Romanshorn-Kreuzlingen-Mainau eine öffentliche Kursschifffahrtslinie betreiben. Sie setzt dafür die Motorschiffe St. Gallen, Thurgau, Zürich und Säntis ein und bedient die Anlegestellen in Rorschach-Hafen, Horn, Arbon, Romanshorn, Bottighofen, Kreuzlingen und auf der Insel Mainau. Obwohl die Kursschifffahrt defizitär ist, ist der Gemeinderat der Meinung, dass das Angebot einem öffentlichen Bedürfnis entspricht.

Verteilschlüssel erarbeitet

Die Planrechnung 2003 der SBS AG rechnet mit einer Kostenunterdeckung von 860 000 Franken. Nach Anrechnung des Nettoertrages aus dem Bootshafen Romanshorn ergibt sich ein Nettodefizit von 235 000 Franken. Dieses Defizit wird nach einem Verteilschlüssel zwischen dem Kanton und den Gemeinden mit einer Anlegestelle aufgeteilt. Zwei Drittel des Defizits, also 157 000 Franken, gehen zu Lasten des Kantons, ein Drittel, 78 000 Franken, zu Lasten der Gemeinden. Für Romanshorn als Standort des Haupthafens ergeben sich Kosten von 29 500 Franken. Die Vereinbarung und die Defizitabdeckung beschränken sich auf das kommende Jahr. Mit der Inbetriebnahme der zusätzlichen Bootsliegeplätze im Haupthafen sollen sich die Beiträge an die Kursschifffahrt reduzieren. Die Vereinbarung über die öffentliche Kursschifffahrt soll aufgrund der Betriebszahlen jährlich neu ausgearbeitet werden.
(Tagesblatt v. 17.10.2002)

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